Regelungsvorhaben

TKG: Erhaltung EU-rechtlich vorgegebener Freiräume für Investitionen/Wettbewerb beim Glasfaserausbau

Angegeben von:
Deutsche Telekom AG (R002346) am 19.06.2024

Beschreibung:
Telekommunikationsgesetz (TKG) / Doppelausbau von Glasfasernetzen: Erhaltung der EU-rechtlich vorgegebenen Freiräume für Investitionen und Wettbewerb beim Glasfaserausbau. Keine gesetzlichen Einschränkungen oder planwirtschaftliche Steuerung privater Netzinvestitionen. Sicherstellung und Förderung des Infrastrukturwettbewerbs als Treiber des Glasfaserausbaus.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern