Regelungsvorhaben
TKG: Erhaltung EU-rechtlich vorgegebener Freiräume für Investitionen/Wettbewerb beim Glasfaserausbau
Angegeben von:
Deutsche Telekom AG (R002346)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Telekommunikationsgesetz (TKG) / Doppelausbau von Glasfasernetzen: Erhaltung der EU-rechtlich vorgegebenen Freiräume für Investitionen und Wettbewerb beim Glasfaserausbau. Keine gesetzlichen Einschränkungen oder planwirtschaftliche Steuerung privater Netzinvestitionen. Sicherstellung und Förderung des Infrastrukturwettbewerbs als Treiber des Glasfaserausbaus.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]