Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

Angegeben von:
RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt (R000366) am 19.06.2024

Beschreibung:
Die DGMKG meldet Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen an. In Leistungsgruppe 28 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben. Der BDO fordert die Berücksichtigung belegzahnärztlicher Leistungen als optionales Leistungsspektrum Sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen in § 115g SGB V.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2404150002 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 09.04.2024 an:

  2. SG2404150003 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 10.04.2024 an:

  3. SG2404190001 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.04.2024 an:

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