Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2404150002 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

Die DGMKG meldet Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen an. In Leistungsgruppe 28 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben. Der BDO fordert die Berücksichtigung belegzahnärztlicher Leistungen als optionales Leistungsspektrum Sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen in § 115g SGB V.

Bereitgestellt von:
RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt (R000366) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 09.04.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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