Regelungsvorhaben
Umsetzung einer ambitionierten nationalen Ausgestaltung der CSRD
Angegeben von:
BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (R000560)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Grundsätzlich begrüßt der BNW einen Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Hierbei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem soll der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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