Regelungsvorhaben
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Angegeben von:
UTV Unabhängiger Tanklagerverband e.V. (R000517)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Der Referentenentwurf sieht die Streichung des § 60 EnergieStG vor. § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Entlastungsanspruch des Mineralölhändlers wg. Zahlungsausfall. Der Fortbestand dieser Entlastungsmöglichkeit ist insbesondere für mittelständische Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils der Ware geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist. Für die Beibehaltung des § 60 EnergieStG treten wir ein.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang)
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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