Regelungsvorhaben

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht

Angegeben von:
UTV Unabhängiger Tanklagerverband e.V. (R000517) am 19.06.2024

Beschreibung:
Der Referentenentwurf sieht die Streichung des § 60 EnergieStG vor. § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Entlastungsanspruch des Mineralölhändlers wg. Zahlungsausfall. Der Fortbestand dieser Entlastungsmöglichkeit ist insbesondere für mittelständische Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils der Ware geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist. Für die Beibehaltung des § 60 EnergieStG treten wir ein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406170142 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 26.04.2024 an:

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