Regelungsvorhaben

Kriminalisierung von Seenotrettung und humanitären Hilfe verhindern

Angegeben von:
SOS Humanity (R001985) am 18.06.2024

Beschreibung:
SOS Humanity hat folgende Änderungsvorschläge angebracht: - Begrenzung von § 96 AufenthG auf Strafbarkeit von Handlungen unter Erhalt oder Sichversprechenlassen eines Vorteils entsprechend Art. 3 lit. a Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. - Verzicht auf Verweis des § 96 Abs. 4 AufenthG auf § 96 Abs. 1 Nr. 1 b AufenthG, auch soweit Einreise auf Landweg betroffen - Keine Ausweitung von § 96 Abs. 2 Satz 2 AufenthG auf uneigennützige Schleusen. Verzicht auf Verweis des § 96 Abs. 4 AufenthG - Einführung humanitäre Klausel nach Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2002/90/EG sollte in §§ 95, 96 AufenthG

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9463 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern