Regelungsvorhaben
Kriminalisierung von Seenotrettung und humanitären Hilfe verhindern
Angegeben von:
SOS Humanity (R001985)
am
18.06.2024
Beschreibung:
SOS Humanity hat folgende Änderungsvorschläge angebracht:
- Begrenzung von § 96 AufenthG auf Strafbarkeit von Handlungen unter Erhalt oder Sichversprechenlassen eines Vorteils entsprechend Art. 3 lit. a Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.
- Verzicht auf Verweis des § 96 Abs. 4 AufenthG auf § 96 Abs. 1 Nr. 1 b AufenthG, auch soweit Einreise auf Landweg betroffen
- Keine Ausweitung von § 96 Abs. 2 Satz 2 AufenthG auf uneigennützige Schleusen. Verzicht auf Verweis des § 96 Abs. 4 AufenthG
- Einführung humanitäre Klausel nach Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2002/90/EG sollte in §§ 95,
96 AufenthG
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9463 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Migration [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration" [alle RV hierzu]
- Humanitäre Hilfe