Regelungsvorhaben
Urheberrecht an Bauwerksplanungen und Bauwerken
Angegeben von:
Holger Freitag (R005207)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Maßvolle Erleichterung der Änderungsmöglichkeit bestehender Bauwerke, an denen ein Urheberrecht des Planers besteht. Änderungszwecke wie energetische Sanierung, Verbesserungen hin zu mehr Klimaneutralität, Schaffung von Wohnraum oder Barrierereduzierung sollen sich noch besser gegen ein urheberrechtliches Änderungsverbot in der Abwägung durchsetzen als bisher.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Auftrag
Beratung bei der Umsetzung der Auftraggeberpositionen und -ziele in rechtlichen Änderungsbedarf; Mithilfe bei der Entwicklung von Formulierungen für Stellungnahmen und andere Schriftkommunikation, Beratung und auch Vertretung bei Gesprächen über die entsprechenden Themen.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -