Regelungsvorhaben
Urheberrecht an Bauwerksplanungen und Bauwerken
Aktiv vom 18.06.2024 bis 10.07.2025
Angegeben von:
Holger Freitag (R005207)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Maßvolle Erleichterung der Änderungsmöglichkeit bestehender Bauwerke, an denen ein Urheberrecht des Planers besteht. Änderungszwecke wie energetische Sanierung, Verbesserungen hin zu mehr Klimaneutralität, Schaffung von Wohnraum oder Barrierereduzierung sollen sich noch besser gegen ein urheberrechtliches Änderungsverbot in der Abwägung durchsetzen als bisher.
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]