Regelungsvorhaben
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Angegeben von:
IKK e.V. (R000882)
am
17.06.2024
Beschreibung:
Das Gesetz soll die ambulante Versorgung grundsätzlich reformieren. Nimmt man dieses Ziel als Richtschnur, ist jedoch von den ursprünglichen Plänen, die Gesundheitsversorgung vor Ort in den Kommunen zu stärken und gleichzeitig die individuelle Gesundheitskompetenz zu erhöhen, nicht mehr viel übriggeblieben. Stattdessen bleibt nach dem – größtenteils wegen der Vermeidung von Doppelstrukturen zu begrüßenden – Herausstreichen der Gesundheitskioske etc. mit der nun u. a. vor-gesehenen Entbudgetierung der ambulanten hausärztlichen Leistungen hauptsächlich eine rein finanzielle Anpassung übrig, deren Auswirkung auf die tatsächliche Verbesserung der Versorgung aus Sicht der Innungskrankenkassen mehr als fraglich erscheint.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang)
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]