Regelungsvorhaben
EU-Vermarktungsnorm für Apfelwein und Birnenwein
Angegeben von:
Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e.V. (VdFw) (R002464)
am
17.06.2024
Beschreibung:
Aufnahme von Apfelwein und Birnenwein in die Liste der Erzeugnisse nach Artikel 75 Abs. 1 der EU-Verordnung 1308/2013 sowie Einführung einer Vermarktungsnorm.
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]