Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Änderung Artikel 75 der Verordnung (EU) 1308/2013

Angegeben von:
Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e.V. (VdFw) (R002464) am 17.06.2024

Beschreibung:
Aufnahme von Apfelwein und Birnenwein in die Liste der Erzeugnisse nach Artikel 75 Abs. 1 der EU-Verordnung 1308/2013

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2501080001 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.12.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

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