Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Übernahme von Kosten der Legasthenie- und Dyskalkulietherapie durch Krankenkassen

Angegeben von:
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (R005376) am 17.06.2024

Beschreibung:
Eltern sind bei der Frage der Finanzierung einer gemäß der S3-Leitlinien erforderlichen Therapie bei Vorliegen von Lese-/Rechtschreibstörung oder Legasthenie oft auf sich gestellt. Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt ist nur möglich bei drohender bzw. bereits vorliegender seelischer Behinderung (§35 a SGB VIII). Der BVL setzt sich daher für die Aufnahme der Verordnung von Legasthenie- und Dyskalkulietherapie in die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ein, um eine künftige Kostenübernahme durch Krankenkassen zu erreichen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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