- Registernummer: R005376
- Ersteintrag: 20.10.2022
- Letzte Änderung: 26.08.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 17.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o EZB Einzugszentrale GmbHBlumenweg 953902 Bad MünstereifelDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4991223076680
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E-Mail-Adressen:
- info@bvl-legasthenie.de
- beratung@bvl-legasthenie.de
- presse@bvl-legasthenie.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Tanja Scherle
- Mario Ganz-Meyer
- Sylvia Zinsius
- Heike Schindelmann-Weber
- Christel Hanke
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Gesamtzahl der Mitglieder:
4.958 Mitglieder am 01.01.2024, davon:
- 4.608 natürliche Personen
- 350 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband E. V.
- European Dyslexia Association
- Deutsches Jugendherbergswerk
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. vertritt als Selbsthilfeverband die Interessen von Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche und Rechenschwäche, insbesondere aber mit Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) und Rechenstörung (Dyskalkulie). Wir beraten Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie sowie deren Angehörige, um diese zur Durchsetzung ihrer Interessen und Alltagsbewältigung zu stärken und informieren Interessierte (z. B. Lehrkräfte, therapeutische Fachkräfte u.a.). Zahlreiche Informationsangebote (BVL-Ratgeber, Mailing, etc.), fachlicher Rat, praxisnahe Hilfen und kompetente, individuelle Beratung gehören zu unserem Angebotsspektrum. Dieses wird ergänzt durch Veranstaltungen wie Vorträge, Workshops und Fachkongresse. Wir setzen uns ein für eine frühzeitige Diagnostik sowie anforderungsgerechte und zukunftsorientierte Bildungs- und Förderansätze, die eine individuelle Förderung, eine unbelastete Bildungslaufbahn mit leistungsgerechten Abschlüssen und ein erfolgreiches Berufsleben ermöglichen. Der Abbau von Barrieren in Schule, Ausbildung, Studium und Beruf ist uns ebenfalls ein Anliegen. Dabei treten wir u. a. für Nachteilsausgleich und Notenschutz ein, um Chancengleichheit bei der Bewertung von Leistungen zu schaffen. Unser Ziel ist es, die gesellschaftliche Akzeptanz für Legasthenie und Dyskalkulie zu stärken und das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen. Im Bereich der Lobbyarbeit zählt zu unseren Tätigkeiten das Verfassen und Veröffentlichung unserer Positionierung sowie Forderungen, Pressemitteilungen, Gespräche und Anschreiben mit Politikern und Ministeriumsmitarbeitern, Verfassen und Unterstützung von Petitionen sowie Einladung von politischen Vertretern und Ministeriumsmitarbeitern zu unseren Veranstaltungen. Auf Einladung nehmen Vertreter des Verbandes an Veranstaltungen politischer Parteien teil, um für die Themen Legasthenie und Dyskalkulie zu sensibilisieren und die Interessen des Verbandes zu vertreten. In Einzelfällen werden auch Stellungnahmen und zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
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Übernahme von Kosten der Legasthenie- und Dyskalkulietherapie durch Krankenkassen
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Beschreibung:
Eltern sind bei der Frage der Finanzierung einer gemäß der S3-Leitlinien erforderlichen Therapie bei Vorliegen von Lese-/Rechtschreibstörung oder Legasthenie oft auf sich gestellt. Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt ist nur möglich bei drohender bzw. bereits vorliegender seelischer Behinderung (§35 a SGB VIII). Der BVL setzt sich daher für die Aufnahme der Verordnung von Legasthenie- und Dyskalkulietherapie in die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ein, um eine künftige Kostenübernahme durch Krankenkassen zu erreichen.
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
280.001 bis 290.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23