Regelungsvorhaben

1:1 Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II) im Umsetzungsgesetz

Angegeben von:
Initiative Restkreditversicherer (R005438) am 14.06.2024

Beschreibung:
Die Restkreditversicherung (RKV) bietet Verbrauchern einen einzigartigen finanziellen Schutz und leistet einen wichtigen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag. Im Rahmen der Umsetzung der Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2023/2225) soll u.a. mit Blick auf das sog. “Cooling Off” dem Vorrang geltenden Europarechts insgesamt Rechnung getragen werden. Eine 1:1 Umsetzung dieser Vorgaben wird angestrebt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405150028 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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