Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Rentenpaket II

Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) (R001475) am 14.06.2024

Beschreibung:
Der BVK beurteilt einerseits den angedachten Kapitalstock als viel zu gering. Zum anderen dürfte der Aufbau einer vernünftigen Kapitaldeckung mindestens 25 - 30 Jahre dauern. Das nun geplante „Generationenkapital“ kann daher nur langfristig einen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Rente leisten. Insoweit bestehen erhebliche Bedenken, dass durch die Festschreibung des Rentenniveaus das Vertrauen in die gesetzliche Rente tatsächlich gestärkt wird. Für ein solides Fundament sollten nach Forderung des BVK vielmehr kurzfristig in moderatem Maße das Renteneintrittsalter, der Beitragssatz und das Rentenniveau angepasst werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 264/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406110035 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 14.05.2024 an:

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