Regelungsvorhaben
Verordnung über die Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe (VOLE)
Angegeben von:
Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen (R005707)
am
13.06.2024
Beschreibung:
Aus dem Bundesteilhabegesetz hatte sich für den Verordnungsgeber gemäß § 99 Abs. 4
SGB IX der Auftrag ergeben, auf Grundlage des Behinderungsbegriffs in § 2 Abs.1 SGB IX
und insbesondere des § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX durch eine Rechtsverordnung die
Kriterien der Leistungsberechtigung für die Eingliederungshilfe neu zu bestimmen, um die
bisherige Eingliederungshilfe-Verordnung abzulösen.
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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