Regelungsvorhaben
Aufhebung der Führung von "Musik- und Tanztherapie" in Anlage 1 zur HeilM-RL
Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien e.V. (R003141)
am
13.06.2024
Beschreibung:
Musiktherapie und Tanztherapie als Künstlerische Therapien wurden nie als Heilmittel geregelt, werden aber auf der Anlage 1 zur HeilM-RL als "Nichtverordnungsfähige Heilmittel" geführt und können damit nicht durch gesetzliche Krankenkassen finanziert werden. Auch Forschung mit Mitteln des Innovationsfonds ist damit ausgeschlossen. Die BAG KT setzt sich dafür ein, die nicht dokumentierte Aufnahme auf diese Anlage rückgängig zu machen oder auf anderen Wegen zu annullieren.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]