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Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003141
- Ersteintrag: 08.03.2022
- Letzte Änderung: 05.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 13.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Naumannstr. 2210829 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +498958979023
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E-Mail-Adressen:
- info@bagkt.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,13
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Prof. Dr. Lutz Neugebauer
- Prof. Dr. Karin Dannecker
- Beatrix Evers- Grewe
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Gesamtzahl der Mitglieder:
10 Mitglieder am 01.01.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Verein zur Förderung eines nationalen Gesundheitsberuferats e.V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus (BAG PVA)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien zielt auf den gesundheitsfördernden Einsatz des kreativen Vermögens des Menschen zur ganzheitlichen Selbstregulation für die Therapie, die Rehabilitation, die Prävention und für die individuelle wie soziokulturelle Entwicklung. Sie strebt eine rechtliche Regulierung der Berufe der Künstlerischen Therapien in allen Bereichen und Sektoren des Gesundheitssystems an. Ihre Aufgaben sind: Interessenvertretung des Berufsstands Künstlerischer Therapeutinnen und Therapeuten Weiterentwicklung, Etablierung und Anerkennung des Berufsbildes Künstlerischer Therapeutinnen und Therapeuten Förderung von Lehre und Forschung im Bereich der Künstlerischen Therapien Etablierung und Anerkennung des Berufs Künstlerischer Therapeutinnen und Therapeuten im Gesundheitswesen z.B. durch ein Berufsgesetz für Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (Berufe der Kunst-, Musik-, Tanztherapie u.a.), die Aufnahme in ein allgemeines Heilberufegesetz und/ oder eine entsprechende Richtlinie Einbringen der Kompetenzen Künstlerischer Therapeutinnen und Therapeuten im Verein zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferats e.V. und der BAG Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus.
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Berufsgesetz für Künstlerische Therapeut*innen oder Aufnahme der KT in ein allgem. Heilberufegesetz
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Beschreibung:
Zum Schutz der Patientinnen und Patienten soll ein Berufsgesetz erarbeitet werden, das die Qualifikation und die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung regelt, die das Führen der Berufsbezeichnungen von Künstlerischen Therapeutinnen und Therapeuten erlauben.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406040068 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2406050067 (PDF, 21 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Aufhebung der Führung von "Musik- und Tanztherapie" in Anlage 1 zur HeilM-RL
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Beschreibung:
Musiktherapie und Tanztherapie als Künstlerische Therapien wurden nie als Heilmittel geregelt, werden aber auf der Anlage 1 zur HeilM-RL als "Nichtverordnungsfähige Heilmittel" geführt und können damit nicht durch gesetzliche Krankenkassen finanziert werden. Auch Forschung mit Mitteln des Innovationsfonds ist damit ausgeschlossen. Die BAG KT setzt sich dafür ein, die nicht dokumentierte Aufnahme auf diese Anlage rückgängig zu machen oder auf anderen Wegen zu annullieren.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Im Gesetzentwurf BT - DRS 20/11 853 GVSG sollen Künstlerische Therapien als Intervention für vulnerable Personengruppen aufgeommen werden.
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Beschreibung:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) regt mit dieser Stellungnahme an, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zu nutzen, um die Künstlerischen Therapien zu regeln. Sie können als Psychotherapien gleich zu stellende Leistungen einen wichtigen Beitrag im Bereich der Gesundheitsversorgung leisten. Akademisch ausgebildete Fachkräfte für Kunst-, Musik-, Tanz-, Theatertherapie u.a. können dadurch die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten mit besonderen Bedürfnissen um nonverbal- und erlebensorientierte Zugänge ergänzen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410050001 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23