Regelungsvorhaben
Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für pflanzliche Milchprodukte auf den ermäßigten Steuersatz
Angegeben von:
The Good Food Institute Europe ASBL (R000285)
am
13.06.2024
Beschreibung:
Gegenwärtig fällt für pflanzliche Milchalternativen bei der Mehrwertsteuer der Regelsteuersatz von 19 Prozent an, während für Kuhmilch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt. GFI Europe setzt sich im Sinn eines fairen Wettbewerbs dafür ein, dass die Steuersätze für diese beiden Produkte derselben Kategorie angepasst werden sollten, idealerweise auf Höhe des ermäßigten Steuersatzes, da es sich bei beiden Lebensmitteln um Grundnahrungsmittel handelt. Das Gesetzesvorhaben, das damit verbunden ist, ist das Jahressteuergesetz 2024 im Geschäftsbereich des BMF.
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Alternative Proteine
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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