Regelungsvorhaben

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Schaffung rechtlicher Grundlagen und Rechtssicherheit

Angegeben von:
Markenverband (R000805) am 13.06.2024

Beschreibung:
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6.6.24 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung zur echtzeitigen Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster beitragen. Diese Verpflichtung wird mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt. Auch der bestehende Rechtsrahmen wird überprüft und punktuell angepasst. Wir setzen uns ein, dass den Notwendigkeiten unserer Mitgliedern Rechnung getragen wird.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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