Regelungsvorhaben
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Schaffung rechtlicher Grundlagen und Rechtssicherheit
Angegeben von:
Markenverband (R000805)
am
13.06.2024
Beschreibung:
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6.6.24 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung zur echtzeitigen Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster beitragen. Diese Verpflichtung wird mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt. Auch der bestehende
Rechtsrahmen wird überprüft und punktuell angepasst. Wir setzen uns ein, dass den Notwendigkeiten unserer Mitgliedern Rechnung getragen wird.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]