Regelungsvorhaben

Umlage der EU-Plastikabgabe: Schaffung rechtlicher Grundlagen und Rechtssicherheit

Angegeben von:
Markenverband (R000805) am 13.06.2024

Beschreibung:
Die EU-Plastikabgabe ist eine Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen, die von der Europäischen Union eingeführt wurde und für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist und seit 2021 von den EU-Mitgliedsstaaten an die EU gezahlt werden muss. Die Entscheidung ob und wie diese Abgabe im Inland umgelegt wird obliegt der Bundesregierung. Nun hat sie entschieden, die Abgabe auf die "Verursacher" umzulegen. Neu zu schaffendes Gesetz/Recht, in das der Markenverband die Vorstellungen seiner Mitglieder einfließen lässt.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406040033 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 31.05.2024 an:

      • Bundestag

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]

Nach oben blättern