Regelungsvorhaben

Aufschiebende Wirkung von Rückforderungen der DRV wegen BSG-Urteil vom 28. Juni 2022 sowie Regelung für weiterhin mögliche Honorarverträge

Angegeben von:
Verband deutscher Musikschulen e.V. (R001481) am 12.06.2024

Beschreibung:
Aufschiebende Wirkung von Rückforderungen der Deutschen Rentenversicherung aufgrund der Wirkung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 („Herrenberg-Urteil“) auch über 2026 hinaus, wonach Lehrkräfte an den öffentlichen Musikschulen in der Regel nicht mehr rechtssicher auf Honorarbasis unterrichten können sowie Lösungen für weiterhin mögliche freiberufliche Honorartätigkeiten für Musikschullehrkräfte. Die öffentlichen Musikschulen bedürfen für die Umsetzung der Umwandlung von Honorarverträgen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge einer Übergangszeit, in der diese Umsetzung in ihren Kommunen realisiert werden kann.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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