- Registernummer: R001481
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 01.09.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 26.06.2025
-
Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Plittersdorfer Str. 9353173 BonnDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +49228957060
-
E-Mail-Adressen:
- vdm@musikschulen.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Öffentliche Zuwendungen, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2480.001 bis 90.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241,00
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Friedrich-Koh Dolge
- Matthias Deichstetter
- Raphael Amend
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
930 Mitglieder am 01.04.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (13):
- European Music School Union
- Deutscher Musikrat
- Deutscher Kulturrat
- Bundesvereinigung Kulturelle Jugenbildung
- Föderation musikpädagogischer Verbände
- Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen
- Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW
- Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel
- Bundes- und Landesakademie - Musikakademie Rheinsberg
- Jeunesses Musicales Deutschland
- Netzwerk Junge Ohren
- Kulturpartner NRW
- Initiative Hören
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (11):
Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Parlamentarisches Verfahren; Familienpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Integration; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rente/Alterssicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) ist der Fach- und Trägerverband der rund 930 öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen, in denen an bundesweit 21.000 Unterrichtsstätten über 1,5 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene von 37.000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet werden. Auf der verbandlichen Ebene wird er vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes dauerhaft gefördert. Der VdM ist Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beim Programm "Kultur macht stark". Der VdM vertritt die gemeinsamen Belange der Musikschulen bei Behörden, Berufsverbänden und Organisationen des deutschen und internationalen Musiklebens. Er pflegt die Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Fachverbänden, den allgemeinbildenden Schulen, den Ausbildungsstätten für Musikberufe, den Laienmusikverbänden und anderen kulturellen Einrichtungen. Der VdM setzt sich für musikalische Bildungsangebote in den öffentlichen Musikschulen und in Kooperation mit Kindertagesstätten, allgemein bildenden Schulen sowie weiteren Kultur- und Bildungseinrichtungen ein; darüberhinaus setzt er sich ebenso ein für Teilhabe und Inklusion, für internationalen Austausch und gelingende Bildungslandschaften. Ziel des VdM und seiner Mitgliedschulen ist es, jedem Menschen zu ermöglichen, an der Musik teilzuhaben - durch diskriminierungsfreie und zugangsoffene Angebote, durch weitgehende Selbstbestimmung jedes Einzelnen sowie eine äußere und innere Barrierefreiheit. Als musikkulturelle Zentren der Kommunen ermöglichen die öffentlichen Musikschulen lebenslanges Lernen, bei dem Leistungsorientierung und Berücksichtigung individueller Möglichkeiten und Bedürfnisse Hand in Hand gehen. Musikalische Vielfalt wird als Reichtum und Bereicherung erkannt. Grundvoraussetzung für eine gelingende musikalische Bildung sind die gleichermaßen künstlerisch wie pädagogisch professionellen Lehrkräfte an den öffentlichen Musikschulen. Dazu bedarf eines attraktiven Berufsbildes für Musikschulpädagoginnen und Musikschulpädagogen sowie gesicherter, angemessen ausgestalteter Arbeitsverhältnisse. Um all dies zu erreichen und zu gewährleisten, setzt sich der VdM in der Jugend-, Bildungs-, Kultur- und Finanzpolitik für bessere Rahmenbedingungen ein und berät Politik und Verwaltung auf Bundesebene.
-
Aufschiebende Wirkung von Rückforderungen der DRV wegen BSG-Urteil vom 28. Juni 2022 sowie Regelung für weiterhin mögliche Honorarverträge
-
Beschreibung:
Aufschiebende Wirkung von Rückforderungen der Deutschen Rentenversicherung aufgrund der Wirkung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 („Herrenberg-Urteil“) auch über 2026 hinaus, wonach Lehrkräfte an den öffentlichen Musikschulen in der Regel nicht mehr rechtssicher auf Honorarbasis unterrichten können sowie Lösungen für weiterhin mögliche freiberufliche Honorartätigkeiten für Musikschullehrkräfte. Die öffentlichen Musikschulen bedürfen für die Umsetzung der Umwandlung von Honorarverträgen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge einer Übergangszeit, in der diese Umsetzung in ihren Kommunen realisiert werden kann.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
-
Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (2):
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend inkl. Jugendwerke
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlin/BonnBetrag: 1.090.001 bis 1.100.000 EuroZuwendungen für Personal und Sachkosten, Internationale Maßnahmen, Deutsche Streicherphilharmonie; Einzelmaßnahmen: "Medienpreis LEOPOLD - Gute Musik für Kinder" und Musikschulkongress des VdM -
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Deutsche Öffentliche Hand – BundBonn/BerlinBetrag: 4.910.001 bis 4.920.000 EuroZuwendungen für das Programm "MusikLeben 3" (2023-2027) auf Gurndlage der Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Maßnahmen, insbesondere der kulturellen Bildung, für Kinder und Jugendliche im Rahmen "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung"
-
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
-
Gesamtsumme:
1.570.001 bis 1.580.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23