Regelungsvorhaben
Aufschiebende Wirkung von Rückforderungen der DRV wegen BSG-Urteil vom 28. Juni 2022
Angegeben von:
Verband deutscher Musikschulen e.V. (R001481)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Aufschiebende Wirkung von Rückforderungen der Deutschen Rentenversicherung aufgrund der Wirkung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 („Herrenberg-Urteil“), wonach Lehrkräfte an den öffentlichen Musikschulen in der Regel nicht mehr rechtssicher auf Honorarbasis unterrichten können. Die öffentlichen Musikschulen bedürfen für die Umsetzung der Umwandlung von Honorarverträgen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge eine Übergangszeit, in der diese Umsetzung in ihren Kommunen realisiert werden kann. Das Vertrauen in die bisherige langjährige höchstrichterliche Rechtsprechung zur sozialrechtlichen Statusbeurteilung bei Lehrkräften ist schutzwürdig.
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]