Regelungsvorhaben
Die symptomatische Behandlung erkrankter Tiere ist wegen Tierschutz geboten - Verordnung über best. Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
Angegeben von:
Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern (R002781)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Klarstellung, dass lediglich eine ursächliche Behandlung der Blauzungenkrankheit nicht möglich ist, die symptomatische Behandlung erkrankter Tiere jedoch möglich und schon allein aus Gründen des Tierschutzes geboten ist
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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