Regelungsvorhaben
Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ (R003752)
am
11.06.2024
Beschreibung:
Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Kinderrechte sollen explizit im Dreieck Kinder - Eltern - Staat sichtbar gemacht werden. Art. 6 Abs. 2 GG und die auch Minderjährige als Grundrechtsträger erfassenden Artikel reichen nicht aus, da das Recht der junge Menschen auf Schutz, Förderung und Beteiligung nicht deutlich wird.
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]