Regelungsvorhaben

Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen

Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ (R003752) am 11.06.2024

Beschreibung:
Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Kinderrechte sollen explizit im Dreieck Kinder - Eltern - Staat sichtbar gemacht werden. Art. 6 Abs. 2 GG und die auch Minderjährige als Grundrechtsträger erfassenden Artikel reichen nicht aus, da das Recht der junge Menschen auf Schutz, Förderung und Beteiligung nicht deutlich wird.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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