Regelungsvorhaben

Berücksichtigung von Komorbiditäten im Rahmen der Herzgesetzgebung

Angegeben von:
AstraZeneca GmbH (R002385) am 11.06.2024

Beschreibung:
Oft treten vor der Herzerkrankung schon andere Erkrankungen auf auf. Daher setzt sich AstraZeneca genauso wie Fachgesellschaften und Patientenverbänden dafür ein, diese Erkrankungen sowie deren entsprechende Risikofaktoren im Rahmen der Gesetzgebung mitzudenken.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13094 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406190108 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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