Regelungsvorhaben
Neue EU-Industrieemissionsrichtlinie 1:1 in nationales Recht umsetzen
Angegeben von:
Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. (R000497)
am
10.06.2024
Beschreibung:
Die bisherige EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) 2010/75/EU ist novelliert worden, so dass die Umsetzung in nationales Recht ansteht. Die neue IED sollte ohne Verschärfungen zu Lasten der Industrie vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden und der deutsche Gesetzgeber sollte die in der neuen IED verbleibenden Spielräume für eine möglichst bürokratiearme Umsetzung nutzen. Aus Braunkohlensicht ist hier insbesondere bedeutsam, dass die Vorschriften der neuen IED, wonach Anlagen, die gesichert stillgelegt und durch neue klimafreundliche Anlagen ersetzt werden angesichts ihres absehbaren Betriebsendes keine Nachrüstungspflichten mehr treffen sollen, pragmatisch im deutschen Recht umgesetzt wird.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen Datum des Referentenentwurfs: 08.07.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]