Regelungsvorhaben
Umsetzung der neuen EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) in nationales Recht
Angegeben von:
Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. (R000497)
am
10.06.2024
Beschreibung:
Die bisherige EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) 2010/75/EU ist jüngst novelliert worden. Die Veröffentlichung der neuen IED im EU-Amtsblatt wird erwartet, so dass die Umsetzung in nationales Recht bevorsteht. Die neue IED sollte ohne Verschärfungen zu Lasten der Industrie vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden und der deutsche Gesetzgeber sollte die in der neuen IED verbleibenden Spielräume für eine möglichst bürokratiearme Umsetzung nutzen. Aus Braunkohlensicht ist hier insbesondere bedeutsam, dass die Vorschriften der neuen IED, wonach Anlagen, die gesichert stillgelegt und durch neue klimafreundliche Anlagen ersetzt werden angesichts ihres absehbaren Betriebsendes keine Nachrüstungspflichten mehr treffen sollen, pragmatisch im deutschen Recht umgesetzt wird.
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]