Regelungsvorhaben

EU Soil Monitoring Law minimalinvasiv umsetzen

Angegeben von:
Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. (R000497) am 10.06.2024

Beschreibung:
Im Herbst 2025 wurde die EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung (Soil Monitoring Law - SML) vom EP und vom Rat - gegen die Stimme Deutschlands - angenommen. Das SML ist nun in nationales Recht umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber sollte dabei sämtliche Auslegungsspielräume konsequent nutzen, um Doppelregulierungen und rechtliche Verschlechterungen des Status quo zu Lasten der Bodennutzer vollständig auszuschließen. Das SML darf nicht dazu genutzt werden, eine „Wasserrahmenrichtlinie 2.0“ für den Boden (mit unrealistischen Zielsetzungen) durch die Hintertür einzuführen und eine grundlegende Umgestaltung des bestehenden deutschen Bodenschutzrechts vorzunehmen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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