Regelungsvorhaben

Beibehaltung des Bergrechts ohne Änderungen zu Lasten des Bergbaus.

Angegeben von:
Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. (R000497) am 10.06.2024

Beschreibung:
Eine grundlegende Überarbeitung des Bundesberggesetzes ist nicht erforderlich. Das Bergrecht ist fortlaufend angepasst worden und bereits auf der Höhe der Zeit. Im Bergbau wird das gesamte Umweltfachrecht inhaltlich angewandt. Folglich bedarf es keiner zusätzlichen „Ökologisierung“ des Bergrechts. Sofern Bundesregierung und Bundestag gleichwohl eine Überarbeitung des Bergrechts für erforderlich halten, müsste dies die Erleichterung des heimischen Rohstoffabbaus mit schnelleren und sicheren Genehmigungsverfahren zum Ziel haben, um Bürokratie abzubauen und Importabhängigkeiten im Bereich der Rohstoffversorgung entgegenzuwirken.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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