Regelungsvorhaben

Anrechenbarkeit von Upstream-Emissionsminderungen (UER) auf die Treibhausgasminderungs-Quote

Angegeben von:
Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) (R000700) am 07.06.2024

Beschreibung:
Zertifikate aus UER-Projekten dürfen nur dann zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungs-Quote zugelassen werden, wenn eine vollumfängliche Prüfung der Projekte (auch vor Ort im Durchführungsland) stattgefunden hat. Stopp der generellen Anrechenbarkeit ab dem Verpflichtungsjahr 2025.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406070041 (PDF - 10 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern