Regelungsvorhaben
Einhaltung und Kontrolle von Nachhaltigkeitsanforderungen an fortschrittliche Biokraftstoffe
Angegeben von:
Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) (R000700)
am
07.06.2024
Beschreibung:
Die Option zur doppelten Anrechnung gem. § 14 Abs. 4 38. BImSchV darf nur dann Anwendung finden, wenn es der nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland ist das die BLE) gestattet ist, vor Ort sogenannte Witness-Audits durchzuführen.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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