Regelungsvorhaben

Einhaltung und Kontrolle von Nachhaltigkeitsanforderungen an fortschrittliche Biokraftstoffe

Angegeben von:
Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) (R000700) am 07.06.2024

Beschreibung:
Die Option zur doppelten Anrechnung gem. § 14 Abs. 4 38. BImSchV darf nur dann Anwendung finden, wenn es der nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland ist das die BLE) gestattet ist, vor Ort sogenannte Witness-Audits durchzuführen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406040031 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 15.03.2024 an:

      • Bundestag

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

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