Regelungsvorhaben
Berufsgesetznovellierung im Bereich Logopädie/Sprachtherapie
Angegeben von:
Arbeitskreis (AK) Berufsgesetz (R004572)
am
07.06.2024
Beschreibung:
Der Arbeitskreis Berufsgesetz fordert die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung als einzige Ausbildungsform in der Logopädie/Sprachtherapie und damit die Vollakademisierung. Dieser Forderung soll durch eine Berufsgesetznovellierung im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie nachgekommen werden. Das seit 1980 bestehende Logopädengesetz (LogopG) entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Berufsfeldes. Die Berufslandschaft der Heilberufe in der Logopädie/Sprachtherapie ist zersplittert und gekennzeichnet durch ein Nebeneinander von berufsfachschulischer und hochschulischer Ausbildung mit 12 unterschiedlichen Ausbildungsprofilen (SGB V §124 Abs. 1 Nr. 1).
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]