Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Konkretisierung der Definitionen wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen.

Angegeben von:
Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) (R002094) am 07.06.2024

Beschreibung:
In den Anwendungsbereich wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen: Anpassung des Kreditinstitutsbegriffes an die konkrete Rechtsgrundlage des KWG auf die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Einlagen und Kreditgeschäft. Spezifizierung auf Betreiber von Handelsplattformen im Sinne des WpHG.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (4)

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