Regelungsvorhaben

Aufnahme von pflanzlicher Katzenstreu im Anhang 1 der Bio-Abfall-Verordnung

Angegeben von:
Plant Litter Association (R004900) am 07.06.2024

Beschreibung:
Katzenstreu aus pflanzlichen Rohstoffen ist ein Bio-Abfall wie jeder andere und sollte im Anhang 1 der Bioabfall-Verordnung aufgeführt werden, um Kommunen die gesetzliche Grundlage zu geben dieses zirkuläre Produkt im Bioabfall und zur Herstellung von Naturdünger durch industrielle Kompostierung zu verwerten

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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