Regelungsvorhaben
Aufnahme von pflanzlicher Katzenstreu im Anhang 1 der Bio-Abfall-Verordnung
Angegeben von:
Plant Litter Association (R004900)
am
07.06.2024
Beschreibung:
Katzenstreu aus pflanzlichen Rohstoffen ist ein Bio-Abfall wie jeder andere und sollte im Anhang 1 der Bioabfall-Verordnung aufgeführt werden, um Kommunen die gesetzliche Grundlage zu geben dieses zirkuläre Produkt im Bioabfall und zur Herstellung von Naturdünger durch industrielle Kompostierung zu verwerten
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]