Regelungsvorhaben

Klarstellung der Einstufung von Wasserstofftankstellen im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz als Anlagen im überwiegend öffentlichen Interesse

Aktiv vom 06.06.2024 bis 05.01.2026

Wieder aktiv seit 06.01.2026

Angegeben von:
Clean Energy Partnership e.V. (R002210) am 06.06.2024

Beschreibung:
Im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sollen Wasserstoffleitungen und -speicher als Anlagen im überwiegend öffentlichen Interesse eingestuft werden. Unklar bleibt jedoch, inwieweit diese Einstufung auch Wasserstofftankstellen umfasst. Diese Unklarheit kann in Genehmigungsverfahren zu Auslegungsfragen und Verzögerungen führen. Aus Sicht der CEP sollte daher in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich klargestellt werden, dass Wasserstofftankstellen als Gesamtanlagen ebenfalls als Anlagen im überwiegend öffentlichen Interesse gelten. Eine solche Klarstellung könnte helfen, Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und den Ausbau der Betankungsinfrastruktur zu beschleunigen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 265/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

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