Regelungsvorhaben
AG-Zuschuss zu Mitgliedsbeiträgen an Solidargem. gem. §257 SGB V & Gesundheitskarten gem. §362 SGB V
Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen - Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V. (BASSG) (R005111)
am
06.06.2024
Beschreibung:
Gesetzliche Klarstellung, dass Mitgliedsbeiträge an anerkannte Solidargemeinschaften gem. § 176 SGB V genauso vom Arbeitgeber bezuschusst werden können, wie Beiträge zur PKV und GKV gem. § 257 SGB V sowie Ergänzung des § 362 SGB V dahingehend, dass auch anerkannte Solidargemeinschaften gem. § 176 SGB V elektronische Gesundheitskarten ausstellen können.
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]