Regelungsvorhaben

AG-Zuschuss zu Mitgliedsbeiträgen an Solidargem. gem. §257 SGB V & Gesundheitskarten gem. §362 SGB V

Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen - Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V. (BASSG) (R005111) am 06.06.2024

Beschreibung:
Gesetzliche Klarstellung, dass Mitgliedsbeiträge an anerkannte Solidargemeinschaften gem. § 176 SGB V genauso vom Arbeitgeber bezuschusst werden können, wie Beiträge zur PKV und GKV gem. § 257 SGB V sowie Ergänzung des § 362 SGB V dahingehend, dass auch anerkannte Solidargemeinschaften gem. § 176 SGB V elektronische Gesundheitskarten ausstellen können.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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