Regelungsvorhaben

Ergänzung der Berufungszulassungsgründe in § 78 Abs. 3 AsylG

Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ) (R006573) am 05.06.2024

Beschreibung:
Die Berufungszulassungsgründe in § 78 Abs. 3 AsylG sollten um den Punkt "Abweichung von einem Urteil des EuGH oder des EGMR" ergänzt werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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