Regelungsvorhaben
Ergänzung der Berufungszulassungsgründe in § 78 Abs. 3 AsylG
Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ) (R006573)
am
05.06.2024
Beschreibung:
Die Berufungszulassungsgründe in § 78 Abs. 3 AsylG sollten um den Punkt "Abweichung von einem Urteil des EuGH oder des EGMR" ergänzt werden.
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]