Regelungsvorhaben
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e.V. (R002429)
am
03.06.2024
Beschreibung:
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für:
Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen.
Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik (aaRdTRechtliche Grundlagen zur
Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyps-e.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
- Architektur, Digitalisierung, Normung, Vergaberecht, Architektenvertragsrecht, HOAI, Kostenrecht, Urheberrecht
-
SG2408260006 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.08.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
SG2502140006 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.08.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-