Regelungsvorhaben

Faire Teilhabe an den elektronischen Meldeverfahren für Sozialversicherungen

Angegeben von:
ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (R001025) am 03.06.2024

Beschreibung:
Berufsständische Versorgungseinrichtungen sind keine Sozialversicherungen im Sinne der Sozialgesetzbücher. Dessen ungeachtet benötigen sie die Möglichkeit, an den elektronischen Meldeverfahren der Sozialversicherungen teilzunehmen, denn sie erbringen vergleichbare Leistungen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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