Regelungsvorhaben
Faire Teilhabe an den elektronischen Meldeverfahren für Sozialversicherungen
Angegeben von:
ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (R001025)
am
03.06.2024
Beschreibung:
Berufsständische Versorgungseinrichtungen sind keine Sozialversicherungen im Sinne der Sozialgesetzbücher. Dessen ungeachtet benötigen sie die Möglichkeit, an den elektronischen Meldeverfahren der Sozialversicherungen teilzunehmen, denn sie erbringen vergleichbare Leistungen.
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]