Regelungsvorhaben
Wahrung des Befreiungsrechts von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung
Angegeben von:
ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (R001025)
am
03.06.2024
Beschreibung:
Mitglieder der berufsständischen Versorgungseinrichtungen haben gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI das Recht, sich unter bestimmten Bedingungen von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Dieses Recht soll unverändert erhalten bleiben.
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]