Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Beibehaltung MPAV § 3 Absatz 4 und 5

Angegeben von:
ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (R001160) am 03.06.2024

Beschreibung:
Die vollständige Aufhebung der Marktzugangsbeschränkung gemäß § 3 Absatz 4 MPAV zur Ermöglichung der Abgabe von Antigenschnelltests zum direkten und indirekten Nachweis von Infektionserregern ist aus ärztlich-medizinischen sowie aus fachlich-labordiagnostischen Gründen weder sinnvoll noch im Sinne der Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung notwendig oder sachgerecht. Vor diesem Hintergrund ist die frühere Regelung in der MPAV mit § 3 Absatz 4 und 5 sowie ohne Anlage 3 zu § 3 Absatz 4 beizubehalten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Dritte Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.11.2023 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

  • Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
  • Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405150006 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 05.03.2024 an:

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