Regelungsvorhaben

Adäquate Versorgung des Kindes durch Zusammenwirken von Geburtsmedizin und Pädiatrie

Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM) (R001611) am 03.06.2024

Beschreibung:
-Wir begrüßen, dass es künftig in Deutschland eine Geburtsmedizin ohne Pädiatrie nicht mehr geben soll; nur so ist das Recht des Kindes auf eine adäquate Versorgung sicherzustellen. Die Vorhaltekosten der Geburtshilfe sind daher an das Vorhandensein einer pädiatrischen Versorgung zu koppeln. - Die Behandlung von Neugeborenen mit angeborenen Fehlbildungen gehört, in enger Kooperation mit der Pränatalmedizin und Neonatologie, in die Hände der, in wenigen spezialisierten Zentren konzentrierten, Kinderchirurgie. - § 6a Absatz 5 sollte um eine Experimentierklausel ergänzt werden. Mit Blick auf schrumpfende Geburtenzahlen, sowie dem Rückgang an Fachkräften, ergeben sich die Notwendigkeit, die Versorgung von Schwangeren und deren Kindern durch perinatologische Kompetenznetzwerke sicherzustellen

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

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