Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Verlagerung der Bewertung und Auswertung der Daten zurück in die funktionierenden Landesarbeitsgruppen

Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM) (R001611) am 03.06.2024

Beschreibung:
- Die zunehmende Zentralisierung der Datenauswertung erschwerte den kollegialen Dialog. Daher sollten Bewertung und Auswertung der Daten zurück in die funktionierenden Landesarbeitsgruppen Qualitätssicherung verlagert werden. - Transparenz der Daten und ein damit verbundener Vergleich von Einrichtungen hat weitreichende Konsequenzen; die zu erhebenden Daten sollten objektiv und nicht manipulierbar sein. - Klinisch relevante Zusammenhänge sind bei der Datenerfassung zu berücksichtigen. So wird die Qualität der Versorgung von Neugeborenen maßgeblich durch die Versorgung der Schwangeren bestimmt, allerdings ist es noch immer nicht möglich, Qualitätssicherungsdaten der Schwangeren und des Neugeborenen miteinander zu verknüpfen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)

Betroffene Interessenbereiche (4)

  • Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
  • Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
  • Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
  • Schwangerschaft, Geburt und Neugeborene, Pränatale Diagnostik, Geburtshilfe, Frühgeburten, Wochenbett, Stillen, Neonatologie
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