Regelungsvorhaben
Wegfall des sog. sozialrechtlichen Binnenkonsens nach § 125 SGB V
Angegeben von:
Informationsnetzwerk Homöopathie (R004978)
am
01.06.2024
Beschreibung:
Die vorhandene Regelung eröffnet potenziell den Anwendungsbereich des SGB V für jedwede medizinische Intervention, die sich auf einen Binnenkonsens ihrer eigenen Interessenvertreter berufen kann. Das entspricht nicht der wissenschaftlichen Ausrichtung des Gesundheitssystems.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]