Regelungsvorhaben

Wegfall des sog. sozialrechtlichen Binnenkonsens nach § 125 SGB V

Angegeben von:
Informationsnetzwerk Homöopathie (R004978) am 01.06.2024

Beschreibung:
Die vorhandene Regelung eröffnet potenziell den Anwendungsbereich des SGB V für jedwede medizinische Intervention, die sich auf einen Binnenkonsens ihrer eigenen Interessenvertreter berufen kann. Das entspricht nicht der wissenschaftlichen Ausrichtung des Gesundheitssystems.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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