Regelungsvorhaben
Aktionsplan für Übergänge auf einen allgemeinen Arbeitsmarkt
Angegeben von:
Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) (R004359)
am
29.05.2024
Beschreibung:
Der Aktionsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden diverse Änderungen geplant u.a. die Ausweitung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage nach § 162 Nr. 2 und 2a SGB VI auf das Budget für Arbeit und der Wegfall der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe (§ 223 SGB IX). Der CBP setzt sich dafür ein, dass das Budget für Arbeit durch diese Regelung mehr Nutzen für Menschen mit Behinderung hat. Der CBP lehnt der Regelung des § 223 SGB IX ab, weil die Arbeitsplätze der Menschen mit Behinderung in Werkstätten dadurch bedroht werden und ggfs. wegfallen würden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/6935 (Vorgang) [alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6690 - Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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