Regelungsvorhaben
Recht auf Reparatur und Reparaturgesetz
Angegeben von:
Herstellerverband Haus & Garten e.V. (R000791)
am
29.05.2024
Beschreibung:
Die auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren muss in nationales Recht umgesetzt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Maßgaben aus Brüssel in Deutschland ohne weitere Ergänzungen umgesetzt werden. Harmonisierte Vorschriften sind notwendig, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Darüber hinausgehende nationale Alleingänge sollten nicht vorgenommen werden. Die Regeln für die Zurverfügungstellung von Ersatzteilen und Informationen müssen für Hersteller zudem umsetzbar sein und Geschäftsgeheimnisse wahren. Die Änderungen des Kaufrechts sind kritisch zu sehen. Insbesondere ist fraglich, welche Produkte die "Reparierbarkeit" aufweisen müssen iSv. § 434 BGB.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/5923 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]