Regelungsvorhaben

Reform Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) - Inklusiver Arbeitsmarkt

Angegeben von:
Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen (R005707) am 29.05.2024

Beschreibung:
Übergang & Zugang von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärken. Durch Ausbau und Bekanntmachung des persönlichen Budgets und Stärkung und Bekanntmachung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber. Sowie das Rentenprivileg der WfbM (EMR nach 20 Jahren in Höhe von 80% der Bezugsgröße) auch beim Budget für Arbeit. Erhöhung der Entlohnung in WfbM. Lohn muss ausreichen, um von den existenzsichernden Leistungen wegzukommen. Steichen des Kriteriums des Mindestmaßes an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung, damit auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf am Arbeitsleben teilhaben können. Hinwirken auf einen inklusiven Arbeistmarkt durch mehr personenzentrierte Unterstützung und geminwohlorientiereter Arbeitsplätze.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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