Regelungsvorhaben

WHG-Anpassung an EU-VO 2020/741 zu Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von Abwasser

Angegeben von:
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) (R000111) am 28.05.2024

Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung. Es zielt darauf ab, bestehendes EU-Recht zu ergänzen, wobei der Gewässerschutz im Vordergrund steht. Wichtige Punkte aus AöW-Sicht sind die Abgrenzung zwischen Abwasserbehandlung und Wasserwiederverwendung sowie die Vermeidung von zusätzlichem Bürokratieaufwand und Risiken für Gebührenzahler und Kläranlagenbetreiber. Restriktive Ausnahmeregelungen für Wasserschutzgebiete und die Informationspflicht der Wasserversorger werden begrüßt. Die Mindestwasserführung bei Dürreperioden soll klar geregelt werden. Gefahren für die öffentliche Wasserversorgung sollen ausgeschlossen werden. Fragen zur Abrechnung und der Einfluss der neuen Abwasserrichtlinie müssen geklärt werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (4)

  • Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
  • Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
  • Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
  • Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405280021 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.04.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]

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